BEKANNTMACHUNG - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Mit der Änderung wird insbesondere die Einleitungsgebühr für Abwasser neu festgesetzt. Sie beträgt künftig 4,29 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Die Änderungssatzung kann nachfolgend eingesehen werden.
Die gesetzliche Grundlage für kommunale Benutzungsgebühren ergibt sich aus dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz; die im Satzungsentwurf genannten Art. 5, 8 und 9 KAG sind aktuell im bayerischen Gesetzesportal verifiziert.





